Titel:

Geistige und Körperliche Behinderung

Startseite
english
  
ISBN: 3423050012   ISBN: 3423050012   ISBN: 3423050012   ISBN: 3423050012 
 
|<< Anfang     < Zurück     Index     Weiter >     Ende >>|
  Wir empfehlen:       
 

 

Schielen (Strabismus)
Etwa 75% der Patienten mit Albinismus zeigen einen Strabismus, Strabismus ist somit noch häufiger als sonst üblicherweise bei angeborener Sehbehinderung.
Nystagmus (Augenzittern)
Wie bei allen angeborenen Sehbehinderungen kommt es auch bei Albinismus in der Regel zu einem horizontalen Pendel- bis Rucknystagmus. Der Nystagmus erscheint üblicherweise zwischen dem 2. und 3. Lebensmonat, wird häufig in den ersten 4 Lebensjahren etwas beruhigt und erreicht dann seine endgültigen Werte. Manchmal nehmen Patienten eine Kopfzwangshaltung ein, um so in einer Neutralregion den Nystagmus zu beruhigen.

Brechungsfehler (Weitsichtigkeit, Kurzsichtigkeit)
Bei Albinismus sind in der Regel hohe Brechungsfehler assoziiert, etwa zwei Drittel der Patienten zeigen einen eine Weitsichtigkeit und eine Hornhautverkrümmung, ein Drittel ist kurzsichtig.

Verzögerte visuelle Reifung (Verzögerte Sehreifung in den ersten Lebensmonaten)
Ein häufiger Befund bei Albinismus ist eine verzögerte visuelle Reifung, die durch eine fehlende Fixationsaufnahme in den ersten Lebensmonaten charakterisiert ist. Die Babys reagieren und agieren als ob sie blind wären. Die Fixationsaufnahme beginnt in der Regel zwischen dem 5. und 7. Lebensmonat, die später erreichte Sehschärfe wird nicht dadurch beeinflußt, ob eine verzögerte visuelle Reifung vorlag oder nicht. Es wird vermutet, daß die verzögerte visuelle Reifung hervorgerufen wird durch das fehlende Pigment und die damit verbundene verzögerte Ausbildung neuraler Bahnen im Gehirn.

  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
Aktiengesetz · GmbH-Gesetz: mit Umwandlungsgesetz, Wertpapiererw...
Zivilprozeßordnung. ZPO
 
   
 
     
|<< Anfang     < Zurück     Index     Weiter >     Ende >>| 

Zurück zur Themenseite:
StudyPaper.com/Startseite/Wissenschaft/Naturwissenschaften/Medizin/Krankheiten

Das Setzen von Verweisen (Links) auf diese Seite ist gestattet und bedarf keine vorherige Absprache.
   
  Startseite  |  english  |  Bookmark setzen  |  Webseite weiterempfehlen  |  Copyright ©  |  Impressum